Rückstau/Hebeanlagen

Was ist Rückstau?

Starkregen werden in den nächsten Jahrzehnten weiter zunehmen. Es kommt zu Rückstau in der Kanalisation. In Räumen unterhalb der Rückstauebene tritt Abwasser auf, wenn diese nicht ausreichend geschützt sind.

Entwässerungsanlagen wie Bodenabläufe, Waschmaschinen, Waschbecken, Duschen oder WC, die unterhalb der Rückstauebene liegen, müssen wirkungsvoll und dauerhaft gegen Rückstau geschützt sein. Abwasser, das mit freiem Gefälle zum Kanal anfällt, muss über einen Rückstauverschluss abgesichert werden.

Liegt der öffentliche Kanal höher als die Ablaufstelle, muss das Abwasser über eine vollautomatische Hebeanlage nach oben gepumpt werden.

Darauf sollten Sie achten:

  • Die Rückstauebene wird meistens als Höhe der Straßenoberkannte definiert. Spezielle Auskünfte erteilt Ihnen das Entwässerungsamt.
  • Gegen Rückstau dürfen nur die Ablaufstellen gesichert werden, die gefährdet sind. Ablaufstellen oberhalb der Rückstauebene werden im freien Gefälle zum Kanal geleitet.
  • Verwenden Sie nur Rückstauverschlüsse, die für das anfallende Medium geeignet sind. (fäkalienfrei oder fäkalienhaltig).

Einbaumöglichkeiten

  • Freiliegender Einbau
    • In diesem Fall wird der Rückstauverschluss oder die Hebeanlage als sogenannte Überflurvariante verbaut. Eine Einbaulösung, die besonders in der Sanierung Anwendung findet.
  • Einbau in die Bodenplatte
    • Besonders beim Neubau bietet sich der homogene Einbau in die Bodenplatte eines Gebäudes an. Neben ästhetischen Aspekten ist hier vor allem der Wohnraumgewinn ein entscheidender Vorteil.
  • Einbau vor dem Haus
    • Sowohl für Neubau wie auch Sanierung geeignet ist die Installation eines Rückstauverschlusses oder einer Hebeanlage in einem Schacht vor dem Haus. Neben dem Gewinn an Wohnraum ergibt sich in diesem Fall, besonders bei Hebeanlagen den Ausschluss von Pumpgeräuschen.

Wartung erhöht Sicherheit

Mangelnde Vorsorge kann teuer werden.  Wer haftet?

Grundsätzlich liegt die Verantwortung immer beim Hauseigentümer! Die Kommunen kommen in der Regel nicht für entstandene Schäden durch einen Rückstau auf. In den meisten Entwässerungssatzungen ist festgeschrieben, dass  Abläufe unterhalb der Rückstauebene, auf Kosten des Grundstückseigentümers, gegen Rückstau gesichert (und gewartet) sein müssen. Entsprechende DIN-Vorschriften weisen zudem auf die Notwendigkeit einer Rückstausicherung hin.

Versicherungen bieten selbstverständlich einen Schutz gegen Rückstau im Keller an. Allerdings haftet die  Versicherung nur, wenn Rückstauverschlüsse gemäß den Vorschriften und Regeln der Technik verbaut sind. (In der Praxis zeigt sich leider oft der Fall, dass hier nicht die richtige Rückstauklappe verbaut wurde!). Die fehlende Wartung der Anlage ist für Versicherungen ein ebenfalls gerne gesehenes Ausschlusskriterium.

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